Altersverifikation

Verfahren zur Prüfung der Volljährigkeit

Die GKL und ihre Lotterie-Einnahmen sind gesetzlich verpflichtet, die Altersangabe der Spielinteressenten zu überprüfen. Für diese Volljährigkeitsprüfung werden anerkannte Verfahren eingesetzt; die dazu jeweils benötigten Daten werden an Dritte weitergegeben.

Im Regelfall erfolgt die Volljährigkeitsprüfung über die SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, oder über eine Melderegisterauskunft, gegebenenfalls werden aber auch folgende Dienstleister mit der Volljährigkeitsprüfung beauftragt: Regis24 GmbH, Berlin, DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG, Bonn, Deutsche Post AG, Bonn, RISER ID Services GmbH, Berlin, oder das Kreditinstitut des Spielinteressenten. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. e DSGVO sowie § 4 Abs. 5 Nr. 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV).

Die uns vorliegenden Informationen zu den Tätigkeiten der eingesetzten Dienstleister finden Sie hier:

Datenverarbeitung durch die SCHUFA

www.schufa.de/datenschutz
Download (Informationsblatt PDF)

Datenverarbeitung durch die Regis24

www.regis24.de/informationen
Download (Informationsblatt PDF)

Datenverarbeitung durch die RISER ID Services

www.riserid.eu/leistungen
www.riserid.eu/datenschutz

Datenverarbeitung durch die DHL Paket GmbH

www.dhl.de/informationen
www.dhl.de/datenschutz

Datenverarbeitung durch die Deutsche Post AG

www.deutschepost.de/informationen
www.deutschepost.de/datenschutz

Falls der automatische Ident-Check nicht erfolgreich verläuft, sind wir verpflichtet, die Volljährigkeitsprüfung auf andere geeignete Weise vorzunehmen, wie z. B. über Zusendung einer Personalausweiskopie.

Eine Volljährigkeitsbestätigung können Sie auch im Postident- oder Bankident-Verfahren vornehmen lassen.

PDF Dokumente zum Download

Bankident-GKL (24 KB)
Postident-GKL (48 KB)

Staatlich garantiert

Staatlich garantiert

Die 16 deutschen Bundesländer garantieren die ord­nungsgemäße Durchführung der NKL-Lotterien, die Losauflage sowie die Anzahl und der Höhe der Gewinne.

Vererbbar

Vererbbar

Ein Lotteriegewinn der NKL ist vererbbar. (Ausnahme: die lebenslangen Renten des NKL Extra-Jokers)

Steuerfrei

Steuerfrei

Lotteriegewinne sind in Deutschland garantiert von der Einkommensteuer befreit.

Wir helfen Ihnen gerne 030 65013781
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